neue Verordnung

 

Achtung; neue Verordnung ab 1. Mai 2004      

am 16. April 2004  hat Bundesrat Blocher diese neue Verordnung unterzeichnet.

 

Neu:

Ab 1. Mai 2004 tritt die Verordnung des EJPD über nichtselbsttätige Waagen  in Kraft.

 

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1    Gegenstand

 

Diese Verordnung regelt die Anforderung an nichtselbsttätige Waagen, die Verfahren für die

Konformitätsbewertung sowie die Kontrollen nach dem Inverkehrbringen.

 

Wichtig für Waagenbauer und     Inverkehrbringer von Waagen:

Ab 1. Mai 2004  müssen neue Waagen die  noch über keine bisherige CH- Bauart-Zulassung haben, neu über eine Konformitätsbewertungbescheinigung  verfügen  und bei Inverkehrbringen   eine Konformitätserklärung  beilegen. (wird durch das zuständige Eichamt  bei der Nacheichung überprüft)

Für eine  Bauartzulassung ist  neu eine KBS (Konformitätsbewertungsstelle,ganze EU) zuständig.

http://ec.europa.eu/enterprise/newapproach/nando/index.cf

nichtselbsttätige Waagen

http://ec.europa.eu.
 

Die Schweiz hat bis jetzt nur eine einzige KBS  mit der Indentification-Nr. 1259 

(metas  Lindenweg 59 ,3003 Bern-Wabern)

Für Ersteichungen von neuen Waagen nach EU ist  nicht mehr das Eichamt zuständig!

Die Nacheichungen sind  weiterhin hoheitlich und wir durch das Eichamt ausgeführt!

Der    Verwender  von  Waagen ist für die fristgerechte Nacheichung verantwortlich .  Merkblatt

Der Verwender muss eine  eichpflichtige Waage beimzuständigen Eichamt melden. Anmeldeformular

Weiter Informationen erhalten Sie bei  metas  in Wabern  http://www.metas.ch

 

Informationen:

Ersteichung

Die Ersteichung von nichtselbsttätigen Waagen (z.B. Labor-, Ladentisch-, Industrie- oder Fahrzeugwaagen) wird als EU-Eichung vorgenommen. Es müssen folgende Zeichen vorhanden sein:

 

Konformitätsbewertungsverfahren